Reservierung Taghazout Bay
Wellenreiten und Yoga in Marokko
Die Reservierung für das WAVE CULTURE Surfcamp Taghazout Bay (Marokko) erfolgt über das folgende Online-Formular. Nachdem wir die Reservierung erhalten haben, bekommst du in den folgenden Tagen von uns per eMail eine Reservierungsbestätigung zugeschickt. Erst mit dieser ist die Anmeldung auch offiziell bestätigt! Daher bitten wir vorher noch keine Flüge etc. zu buchen.
Die Buchung wird mit der Überweisen einer Anzahlung aktiv. Der Restbetrag ist bis spätestens 21 Tage vor Anreise ebenfalls zu überweisen.
ACHTUNG: Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Reservierungsbestätigung, wird die Reservierung gelöscht.
AGBs WAVE CULTURE Surfcamp Taghazout Bay
RECHTLICHES
Vertragspartner und Veranstalter des WAVE CULTURE Surfcamps Taghazout Bay (Marokko) ist Gota D’Água Surf Camps & School, Rua Vasco da Gama 20, 2825-838 São João da Caparica / Trafaria, Portugal (nachfolgend „GDA“ genannt). Für sämtliche Buchungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen. Mit Abschluss der Buchung erkennt der Kunde diese Bedingungen als verbindlichen Bestandteil des Vertrags an.
1. Buchung und Vertragsabschluss
1.1 Veranstalter
Das Surfcamp Taghazout Bay in Marokko wird von GDA organisiert und durchgeführt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GDA.
1.2 Buchung
Die Buchung der gewünschten Leistungen erfolgt über die bereitgestellte Buchungsplattform.
1.3 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald die erforderliche Anzahlung oder der vollständige Gesamtbetrag eingegangen ist und der Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail erhalten hat. Erst mit Zugang dieser Buchungsbestätigung gilt die Buchung als verbindlich angenommen.
1.4 Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro pro Person und Woche. Nach Vertragsabschluss bleiben die vereinbarten Preise grundsätzlich unverändert. Preisänderungen bleiben nur vorbehalten, soweit sie auf nachweisbaren Änderungen von Steuern, Gebühren, behördlichen Abgaben, Wechselkursen oder vergleichbaren, außerhalb des Einflussbereichs von GDA liegenden Kostenfaktoren beruhen.
1.5 Rabatte
Rabatte und Sonderaktionen können nur zum Zeitpunkt der Buchung berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Anrechnung oder Kombination mit bereits bestehenden Buchungen ist ausgeschlossen.
1.6 Anzahlung
Zur Bestätigung der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20 % des Gesamtpreises erforderlich. Geht die Anzahlung nicht innerhalb von 48 Stunden nach Erstellung der Buchung ein, kann die Reservierung ohne weitere Benachrichtigung aufgehoben werden.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Verbindlichkeit der Buchung
Eine Buchung gilt ausschließlich gemäß Ziffer 1.3 als bestätigt und verbindlich.
2.2 Buchungen innerhalb von 21 Tagen vor Anreise
Bei Buchungen, die 21 Tage oder weniger vor dem geplanten Anreisedatum erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Die Buchung gilt erst nach vollständigem Zahlungseingang als bestätigt.
2.3 Buchungen mehr als 21 Tage vor Anreise
Bei Buchungen, die mehr als 21 Tage vor dem geplanten Anreisedatum erfolgen, ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Anreise fällig.
2.4 Zahlungserinnerung
Vor Fälligkeit der Restzahlung kann GDA eine automatische Zahlungserinnerung versenden. Die fristgerechte Zahlung bleibt hiervon unberührt in der Verantwortung des Gastes.
2.5 Zahlungsverzug
Wird eine fällige Zahlung nicht fristgerecht geleistet, ist GDA nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung als storniert zu behandeln. Es gelten sodann die Stornierungsbedingungen gemäß Abschnitt 4.
3. Teilnahmebedingungen
3.1 Mindestalter
Alleinreisende Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung teilnehmen.
3.2 Programmänderungen
GDA behält sich vor, einzelne Programmpunkte anzupassen oder zu ändern, sofern die wesentlichen Leistungen der gebuchten Reise hierdurch nicht erheblich beeinträchtigt werden oder die Änderung aufgrund unvorhersehbarer und unvermeidbarer Umstände erforderlich ist.
3.3 Gesundheitliche Voraussetzungen
Die Teilnehmer bestätigen, körperlich gesund, ausreichend belastbar und schwimmfähig zu sein. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, GDA vor Beginn des Aufenthalts über relevante gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, chronische Erkrankungen, Behinderungen oder sonstige Umstände zu informieren, die für die sichere Durchführung der Aktivitäten von Bedeutung sein können.
3.4 Nutzung der Ausrüstung
Die zur Verfügung gestellte Ausrüstung ist sorgfältig und schonend zu behandeln. Teilnehmer haften für Schäden, Verlust oder übermäßige Abnutzung, soweit diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Im Falle eines Verlustes oder irreparablen Schadens kann GDA Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes verlangen.
3.5 Ausflüge und Zusatzleistungen
Ausflüge, Touren und sonstige Zusatzangebote sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Camp-Preises, sofern sie nicht ausdrücklich als inklusive Leistung ausgewiesen sind. Die Durchführung solcher Angebote kann von einer Mindestteilnehmerzahl, Wetterbedingungen oder sonstigen organisatorischen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
4. Stornierung und Umbuchung
4.1 Form der Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an [email protected] erfolgen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Stornierung bei WAVE CULTURE.
4.2 Kostenfreie Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung möglich, sofern zwischen Buchungsdatum und Anreisedatum mehr als 60 Tage liegen.
4.3 Umbuchung
Eine einmalige Umbuchung ist kostenfrei möglich, sofern sie mindestens 21 Tage vor Anreise schriftlich beantragt wird. Der neue Reisetermin muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem ursprünglich gebuchten Termin liegen.
4.4 Stornogebühren
Bei einer Stornierung gelten folgende pauschalierte Entschädigungen:
• bis 61 Tage vor Anreise: 20 % des Gesamtpreises,
• 60 bis 21 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises,
• 20 Tage oder weniger vor Anreise: 100 % des Gesamtpreises.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass GDA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.5 Abbruch des Aufenthalts
Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.
4.6 Wetter- und Sicherheitsbedingungen
Surfunterricht, Ausflüge und sonstige Aktivitäten können aus Sicherheitsgründen, aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen, fehlender Wellen oder anderer Umstände höherer Gewalt abgesagt oder angepasst werden. Soweit die Gesamtleistung des Aufenthalts dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird, entsteht hieraus kein Anspruch auf Rückerstattung.
5. Haftung des Veranstalters
GDA haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
GDA haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Dritte verursacht werden und außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen.
GDA haftet nicht für Schäden oder Leistungsausfälle, die auf höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, politische Unruhen, Pandemien, Streiks oder sonstige unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände zurückzuführen sind.
Die Teilnahme an sämtlichen Sport-, Freizeit- und Outdoor-Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
GDA haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Teilnehmer, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von GDA vorliegt.
Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiter und Surflehrer Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen, Hausregeln oder allgemein anerkanntes Verhalten kann GDA Teilnehmer von einzelnen Aktivitäten oder vom gesamten Camp ausschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge besteht insoweit nur, soweit gesetzlich zwingend vorgesehen.
6. Surfunterricht und Verleih
Die Teilnahme am Surfunterricht setzt ausreichende Schwimmkenntnisse sowie eine körperliche und gesundheitliche Eignung voraus.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, GDA vor Beginn des Aufenthalts über gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder sonstige relevante Umstände zu informieren.
Gemietete oder bereitgestellte Ausrüstung ist pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
Der Teilnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung, soweit diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
Eine vorzeitige Rückgabe der gemieteten Ausrüstung begründet keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Mietpreises.
Wird die Ausrüstung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, kann GDA eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen.
Im Falle eines Diebstahls der Ausrüstung ist der Teilnehmer verpflichtet, unverzüglich Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten und GDA eine Kopie der Anzeige vorzulegen.
Der Teilnehmer haftet für die Wiederbeschaffungskosten der verlorenen oder gestohlenen Ausrüstung, soweit er den Verlust zu vertreten hat.
Der Verleih der Ausrüstung umfasst keine Unfall-, Kranken-, Haftpflicht- oder Diebstahlversicherung.
7. Vertriebspartner und Reiseagenturen
Vertriebspartner und Reiseagenturen handeln eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung.
GDA übernimmt keine Haftung für Preisabweichungen, Zusatzgebühren oder sonstige Vereinbarungen, die von Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung von GDA getroffen werden.
Nach erfolgter Bestätigung einer Direktbuchung über die Website von GDA kann die Buchung nicht nachträglich auf eine Agentur oder einen Vermittler übertragen werden.
8. Versicherungen
Der Abschluss einer gültigen Reiseversicherung einschließlich Krankenversicherungsschutz für den Aufenthalt in Marokko wird dringend empfohlen.
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, über ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu verfügen.
GDA übernimmt keine Haftung für Kosten, die aufgrund fehlender oder unzureichender Versicherungen entstehen.
9. Reklamationen und Mängelanzeigen
Sollten Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, ist der Teilnehmer verpflichtet, GDA unverzüglich vor Ort zu informieren, damit eine angemessene Abhilfe geschaffen werden kann.
Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung schuldhaft, können Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, soweit der Mangel hätte behoben werden können.
Reklamationen sind spätestens innerhalb von 28 Tagen nach Ende des Aufenthalts schriftlich beim Veranstalter einzureichen.
GDA wird jede berechtigte Reklamation sorgfältig prüfen und gegebenenfalls eine angemessene Lösung anbieten.
10. Foto-, Video- und Mediennutzung
Während des Aufenthalts können Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden, auf denen Teilnehmer erkennbar sind.
Diese Aufnahmen können für die Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung von GDA verwendet werden, insbesondere auf Webseiten, in sozialen Medien, in Werbeanzeigen, Flyern, Broschüren und sonstigen Marketingmaterialien.
Mit der Buchung erklärt sich der Teilnehmer grundsätzlich mit einer solchen Nutzung einverstanden.
Der Teilnehmer kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprechen. Bereits veröffentlichte oder gedruckte Materialien bleiben hiervon unberührt.
GDA wird Bild- und Tonaufnahmen nicht ohne gesonderte Zustimmung an Dritte zu eigenständigen kommerziellen Zwecken verkaufen oder lizenzieren.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen GDA und dem Teilnehmer gilt portugiesisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz von GDA in Portugal.
Stand 01. Pril 2026