Reservierung Raposeira Algarve
Surfcamp an der Algarve
Die Reservierung für das WAVE CULTURE Surfcamp in Raposeira an der Algarve (Portugal) erfolgt über das folgende Online-Formular. Nachdem wir die Reservierung erhalten haben, bekommst du in den folgenden Tagen von uns per eMail eine Reservierungsbestätigung zugeschickt. Erst mit dieser ist die Anmeldung auch offiziell bestätigt! Daher bitten wir vorher noch keine Flüge etc. zu buchen.
Die Buchung wird mit der Überweisen einer Anzahlung aktiv. Der Restbetrag ist bis spätestens 2 Wochen vor Anreise ebenfalls zu überweisen.
ACHTUNG: Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Reservierungsbestätigung überwiesen, so wird die Reservierung wieder gelöscht.
AGBs GDS
Unser Vertragspartner (der Veranstalter) für das WAVE CULTURE Surfcamp in Raposeira an der Algarve (Portugal) ist Good Feeling und Dreams Hunters Lda (Sitio Eiras De Cima, 8650-282 Raposeira (Sagres, Vila do Bispo), Portugal; im Folgenden “GF”). GF ist für die Leistungserbringungen vor Ort verantwortlich, nicht WAVE CULTURE. Es gelten daher die Teilnahmebedingungen von GF. Durch Abschluss einer Buchung erkennt der Kunde (bzw. Teilnehmer) die folgenden Teilnahmebedingungen von GF an.
ANMELDUNG, REISEBESTÄTIGUNG
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Spätestens 2 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Reiseanmeldungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der volle Betrag sofort fällig.
LEISTUNGEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung auf der Internetseite und im Prospekt. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND AUFSICHTSPFLICHT
Für Alleinreisende beträgt das Mindestalter der Teilnahme am Surfcamp 16 Jahre. GF übernimmt, abgesehen von seinen gesetzlich bestehenden Verkehrssicherungspflichten, keine Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer.
Für die Teilnahme am Surfcamp muss jeder Teilnehmer körperlich fit sein und schwimmen können. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben der angebotenen Sportarten besteht. Alle relevanten medizinischen Aspekte, wie Allergien, Behinderungen, medizinische Unfähigkeiten usw. müssen vor Reiseantritt mitgeteilt werden.
SORGFALTSPFLICHT
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Sportausrüstung wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, jegliche Sportausrüstung vor jedem gebrauch zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft der Sportausrüstung durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.
RÜCKTRITT, UMBUCHUNGEN DURCH DEN REISENDEN
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt aus Nachweisgründen schriftlich zu erklären. Die Abmeldung wird wirksam ab dem Tag, an dem sie beim Veranstalter eintritt. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50 %,
vom 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 80 %,
vom 14. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 90 %,
vom 7. bis zum Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichtantritt 100%
vom Reisepreis.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter die Rechte und Pflichten aus seinem Reisevertrag eintritt. Hierfür entsteht eine Gebühr in Höhe von 30 Euro. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der eintretende Dritte und der Reisende dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Umbuchungswünsche des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt und mit 30,- EUR berechnet und wie ein kostenpflichtiger Rücktritt vom Reisevertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER
Der Veranstalter ist in den folgenden Fällen berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen: Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter oder dessen Vertreter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens am vierzehnten Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss durch nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.
HAFTUNG
Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungs-Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Sportausrüstung. Die Teilnahme an Kurs- und Freizeitangeboten, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sowie der Aufenthalt erfolgt auf eigene Verantwortung.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Ausstellungen, Apartmentvermittlung usw.). Hier finden die jeweiligen Reisen- oder Geschäftsbedingungen des Fremdveranstalters Anwendung.
Die Haftung des Veranstalters erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Sport- und Freizeitangebot verbunden sind und vom Teilnehmer bewusst in Kauf genommen werden und auf solche Schäden, die dem Teilnehmer während der Ausübung von Sport- und Freizeitangeboten durch das Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust und die Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer. Ebenfalls schließt der Reiseveranstalter Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden aus. Die Ausrüstung für die Teilnahme an Kursen wird dem Teilnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder Schaden durch grob fahrlässige Behandlung haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz.
Die Haftung des Veranstalters wegen vertraglichen Schadensersatzansprüchen des Teilnehmers wird für nichtkörperliche Schäden auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden dem Teilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
MITWIRKUNGSPFLICHT
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Veranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung (Campleitung) am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Veranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Veranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Veranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Veranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde hat den Veranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Frist erhält.
AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden verjähren innerhalb eines Jahres, § 651m BGB. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche zurückweist.
PASS, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN, VERSICHERUNGEN
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Für Reisende besteht die Pflicht, sich über das zuständige Konsulat Auskünfte über Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften einzuholen. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Veranstalter den Reisenden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
Der Veranstalter empfehlt dringend den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, und Auslandskrankenversicherungen. Informationen über diese Versicherungen erhält der Kunde auf Wunsch.
SURFKURSE
Nach Reiseantritt werden keine Surfkurse erstattet. Der Zeitplan des Surfunterrichts kann sich jederzeit ändern und die Teilnehmer werden maximal 12 Stunden vorher informiert. Der Unterricht kann aufgrund von Wellenmangels oder extreme Bedingungen ersatzlos storniert werden.
BILDVERWERTUNG
Der Kunde willigt ein, dass er während der Reise bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert, gefilmt und dieses Bildmaterial im Rahmen der Vermarktung vom Veranstalter verwendet werden dürfen. Der Veranstalter weist ebenfalls darauf hin, dass es vorkommen kann, dass auch Journalisten die Reisen für Aufnahmen und Berichte begleiten. Ein Wiederspruch der Bildverwertung muss beim Veranstalter schriftlich eingelegt werden.
UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen impliziert nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags.
GERICHTSSTAND
Mit der Bezahlung der Leistungen werden die vorstehenden Bedingungen akzeptiert. Es gilt portugiesisches Recht. Gerichtsstand ist Portugal